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Kur beantragen

SO GEHT´S -
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Wichtige Informationen zur Kur
  • Eine Kur ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen und kann alle drei Jahre beantragt werden.
  • Ein Kuraufenthalt kann zwei oder drei Wochen dauern und kann sogar während der Kur um eine Woche verlängert werden.
  • Bezahlt werden 100 % Kurarzt, 90 % Kurmittelkosten, 100 % Gesundheitsbildung (also Bewegungs- und Entspannungstechniken sowie Ernährungsberatung).
  • Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von bis zu 16 € pro Tag für die Unterkunft.

Die Selbstkosten betragen

  • 10 % Zuzahlung der Kurmittelkosten (Verordnungen auf Ihrem Rezept)
  • Einmalige Zuzahlung von € 10 je Rezept
  • Unterkunft abzüglich Zuschuss der Krankenkassen

Bad Kohlgrub ist im Heilbäderverzeichnis der Beihilfeverordnung aufgenommen. Der Kurort ist außerdem mit dem Gütesiegel PRÄVENTION IM KURORT ausgezeichnet, einem hochwertigen Angebot des Deutschen Heilbäderverbandes für persönliche Vorsorge.

So wird eine Kur beantragt

Rechtzeitig vor dem geplanten Kuraufenthalt ist der Kurantrag (neuer Name: „Anregung einer Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“) zu stellen. Eine Kur sollte möglichst ein halbes Jahr vor dem geplanten Kurbeginn beantragt werden.

Der Haus- oder Facharzt stellt fest, ob eine medizinische Kurmaßnahme benötigt wird und beantragt diese.

Wenn in den letzten 12 Monaten Massagen, Wassergymnastik, Krankengymnastik, Funktionstraining oder andere physikalische Therapien auf Krankenkassenrezept oder auf eigene Rechnung durchgeführt wurden, ist der Arzt zu informieren, denn dies wirkt sich das positiv auf eine Bewilligung der Kur aus.

Wenn die Kur abgelehnt wird: Widerspruch einlegen!

Dem ablehnenden Bescheid der Kasse kann innerhalb der genannten Frist schriftlich widersprochen werden. Es empfiehlt sich, auf einer schriftlichen Begründung sowie auf das Gutachten des medizinischen Dienstes der Kran- kenkassen zu bestehen.

Bei erneuter Ablehnung besteht die Möglichkeit über einen sozialen Dienst (z.B. VDK, Familienhilfe, …) oder durch einen Anwalt einen erneuten Widerspruch einzulegen, was die Erfolgsquote erheblich steigert.

Sinnvolle Alternative: selbstfinanzierte Kur

Wenn die Kur abgelehnt worden ist, besteht die Möglichkeit, ein Rezept des Haus- oder Facharztes in unserem Kurbetrieb einzureichen! Das Rezept wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Diesen Text können sie hier downloaden, ausdrucken und mit zum Arzt nehmen:

Kur beantragen (pdf – 536 Kb)